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   VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15   

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VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15 (https://dejure.org/2015,30667)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.06.2015 - 5 L 618/15 (https://dejure.org/2015,30667)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 5 L 618/15 (https://dejure.org/2015,30667)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Düsseldorf, 25.06.2012 - 6 K 6286/11

    Dienstfahrzeug Mitwirkung Fahrer Verschulden Unaufklärbarkeit Dienstfahrzeug

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Der Hinweis des Antragstellers auf seine Mitwirkung greife nicht, wenn die gegen die benannte Person gerichteten Aufklärungsmaßnahmen etwa wegen der Berufung auf ein Aussageverweigerungsrecht erfolglos geblieben seien.(VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.06.2012 - 6 K 6286/11 -) Zwar sei ein Fahrzeughalter nicht verpflichtet, an der Ermittlung des Täters mitzuwirken.

    Wirkt der Halter eines Fahrzeuges - wie vorliegend - an der Aufklärung mit, indem er denjenigen benennt, dem er das Fahrzeug überlassen hat, muss die Bußgeldbehörde so gegen diesen vorgehen, als ob er der Halter wäre.(VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.06.2012 - 6 K 6286/11 -, juris Rdnr. 35 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860(10 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.) Bleiben die gegen den Benannten gerichteten Aufklärungsmaßnahmen jedoch erfolglos, weil dieser sich auf ein Auskunfts- oder Aussageverweigerungsrecht beruft, und ist der Bußgeldbehörde beim Vorgehen gegen den Benannten sonst kein Ermittlungsdefizit unterlaufen, ist die Ermittlung im fahrtenbuchrechtlichen Sinne erfolglos.

    Im Ergebnis steht daher auch die nach Kräften geleistete Mitwirkung des Halters einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sie zu keinem Erfolg geführt hat.(VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.06.2012 - 6 K 6286/11 -, juris Rdnr. 37) Die Pflicht zum ordnungsgemäßen Umgang mit einem Privatfahrzeug im fahrtenbuchrechtlichen Sinne kann ohne weiteres dadurch sichergestellt werden, dass der Halter demjenigen, dem er es überlässt, untersagt, es einer weiteren Person zu überlassen.

    Die Norm zielt auf eine abstrakte Wiederholungsgefahr, die ersichtlich nur daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist.(VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.06.2012 - 6 K 6286/11 -, juris Rdnr. 40 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2007 - 8 B 2746/06 -, juris Rdnr. 25).

  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Ein einmaliger Verkehrsverstoß reicht zwar dann nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und wenn er auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. zu dem entsprechenden rechtlichen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, ZfS 2000, 368; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    Die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für eine Fahrtenbuchauflage zu fordernde Voraussetzung, dass ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht gegeben ist und nicht nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt wurde, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist durch die Begehung eines wie im vorliegenden Fall bewerteten Verkehrsverstoßes erfüllt.(vgl. im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, wonach bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h eine Fahrtenbuchauflage (noch) verhältnismäßig ist).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Dazu hätte nämlich insbesondere gehört, dass sie den Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert.(Beschluss des VG des Saarlandes vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 - unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231, sowie OVG Münster, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, NZV 2006, 223).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Dazu hätte nämlich insbesondere gehört, dass sie den Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert.(Beschluss des VG des Saarlandes vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 - unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231, sowie OVG Münster, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, NZV 2006, 223).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Die damit verbundenen Pflichten gehen über eine mit geringem Zeitaufwand verbundene Belästigung nicht hinaus.(VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rdnr. 42 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., juris Rdnr. 27; und Beschluss vom 14.03.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242 (2243)).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Ein einmaliger Verkehrsverstoß reicht zwar dann nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und wenn er auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. zu dem entsprechenden rechtlichen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, ZfS 2000, 368; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Weitere Ermittlungen können in einer solchen Situation nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Fahrzeughalters aussichtsreich erscheinen lassen.(Beschlüsse des VG des Saarlandes vom 02.07.2014 - 6 L 736/14 - und vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466, und BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158, m. w. Nachw., sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.03.2011 - 1 B 197/11 - und vom 03.05.2010 - 1 B 101/10 - m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Ein solches Recht widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, der der Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer dient.(BVerwG, Beschluss vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, ZfS 1995, 397; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 06.09.2011 - 1 A 293/11 - und vom 03.05.2010 - 1 B 101/10 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Weitere Ermittlungen können in einer solchen Situation nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Fahrzeughalters aussichtsreich erscheinen lassen.(Beschlüsse des VG des Saarlandes vom 02.07.2014 - 6 L 736/14 - und vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466, und BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158, m. w. Nachw., sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.03.2011 - 1 B 197/11 - und vom 03.05.2010 - 1 B 101/10 - m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15
    Die Norm zielt auf eine abstrakte Wiederholungsgefahr, die ersichtlich nur daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist.(VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.06.2012 - 6 K 6286/11 -, juris Rdnr. 40 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2007 - 8 B 2746/06 -, juris Rdnr. 25).
  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 776/10

    Führung eines Fahrtenbuches bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

  • VG Saarlouis, 09.10.2012 - 10 L 875/12

    Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

    Die Nennung des Fahrers, der sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft, schützt den Fahrzeughalter dann nicht vor einer Fahrtenbuchauflage (vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 5 L 618/15 - m. w. Nachw., juris).
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